02.11.2026 Aktuelles aus der Landesregierung
in der Plenumswoche Ende Juni hat der Landtag nach mehreren Beratungen und Anhörungen im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entschließungsantrag für ein faires Erbbaurecht beschlossen. Die weitere Bearbeitung liegt nun im Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), denen die Rechtsaufsicht über die Klosterkammer obliegt und dem Wirtschaftsministerium (MW), das für bezahlbaren Wohnraum zuständig ist.
Am Freitag, 23.10.26 fand auf Einladung von Wissenschaftsminister Mohrs ein fachlicher Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Erbbaurecht statt. Hierzu hat die LAG mit Hilfe von zwei Sachverständigen ein Modell für eine faire Erneuerung von auslaufenden Erbbaurechtsverträgen entwickelt. Dieses beruht auf dem Gebot der angemessenen Vertragsgestaltung und der Forderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Als Maßstäbe für einen angemessenen Erbbauzins wurden insbesondere das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen und übliche Wohnungskosten angewendet, um ein landesweit sozialverträgliches Modell zu schaffen. Unsere Positionen wurden ausführlich in einem Positionspapier und einer Denkschrift dargelegt und wie gewünscht vorab dem MWK eingereicht. Ebenso erhielt Wirtschaftsminister Tonne diese Dokumente.
Der Termin mit Minister Mohrs und den Vertretern der LAG verlief sehr enttäuschend für uns. Herr Mohrs nimmt Stellung zu der juristischen Argumentation der LAG und stellt im ersten Satz klar, dass es offensichtlich unterschiedliche rechtliche Auffassungen gibt und sein Ministerium der Argumentation der LAG nicht folgt. Zu einem weiteren Austausch über das Berechnungsmodell der LAG und Stellungnehmen der LAG zur Situation der Klosterkammer kommt es gar nicht. Abschließend wurde Herr Mohrs konkret gefragt, ob der Erlass seines Hauses zu den Konditionen der Klosterkammer aus Jan. 26 der Entschließung gerecht wird und aus seiner Sicht eine Antwort auf selbige sein kann. Seine Antwort: Es würden zwar noch weitere Gespräche geführt, aber grundsätzlich 'ja'.
Nach dem enttäuschenden Termin im MWK erfolgt jetzt seitens der LAG eine weitere Kontaktaufnahme zu Wirtschaftsminister Tonne, der unter anderem für bezahlbares Wohnen zuständig ist.
Außerdem werden LAG weit alle Landtagsabgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen um politische Unterstützung gebeten. Dieses geschieht durch Schreiben, persönliche Ansprachen und eine gemeinsame Videokonferenz Mitte November. Ziel ist es den politischen Einfluss auf die Landesregierung und den Ministerpräsidenten zu nehmen, um ein landesweites sozialverträgliches faires Modell für uns alle zu schaffen.
6.7.2026
In der Plenumswoche Ende Juni hat der Landtag nach mehreren Beratungen und Anhörungen im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entschließungsantrag für ein faires Erbbaurechts der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag beschlossen. Die CDU hat dagegen gestimmt, weil sie glaubt, wir würden die Klosterkammer finanziell ruinieren und die AFD hat sich enthalten, weil sie glaubte 8 Monate Diskussionszeit seien nicht ausreichend.
Jetzt hat der Wirtschafts- und Bauminister Grant-Hendrik Tonne die Verhandlungen mit der Klosterkammer über eine Zinssenkung, Einführung einer Kappungsgrenze und / oder Härtefallregelung im nächsten halben Jahr zu führen. Danach muss er dem Landtag über das Erreichte berichten.
Die Klosterkammer lehnt jedenfalls nach wie vor jede Veränderung ab.
2.6. 2026
Der Erbauzins -Vergleichsrechner steht bereit. Dieser kann gegen eine Spende auf unserer Adresse Ifenosna@gmail.com angefordert werden.
2.6.2026
Newsletter eingefügt: Landtag stimmt in der Sitzungswoche Ende Juni über den Entschließungsantrag ab.
Merkblatt für Erbbaurechtnehmende und wichtige Begriffe
21.03.2026
am 20.03.26 fand die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags statt. Die Landesarbeitsgemeinschaft dieses mit etwa 35 Zuhörenden begleitet.
Hierzu eine Pressemitteilung der SPD Fraktion, die Rede unseres Sprechers Martin Busch und einige Eindrücke.
14.03.2026
am 20.03.2026 findet im Niedersächsischen Landtag im Rahmen der Bearbeitung des Entschließungsantrags ab 10:30 Uhr die Anhörung der Betroffenen statt. Hier ist es wichtig mit möglichst vielen unsere Betroffenheit zu demonstrieren. Also melden Sie sich unter ifenosna@gmail.com an um am 20.03. gemeinsam nach Hannover zu fahren.
Anschließend veranstaltet die Landesarbeitsgemeinschaft Erbbaurechtnehmende einen Runden Tisch um die Presse zu informieren und sich mit anderen betroffenen Verbänden auszutauschen.
Eingefügt ist die Tagesordnung und die Einladung zum Runden Tisch.
18.02.2026
am 17.2.26 fand eine Info Veranstaltung der Klosterkammer zu den Vom Ministerium nun genehmigten geänderten Vertragsbedingungen statt. Hier eine Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft und ein Memo unseres Sprechers M. Busch.
10.02.2026
Die Initiative Hildesheim veranstaltete am 10.2.26 eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Parteien und der Klosterkammer. Hier ein Bericht.
29.01.2026
im Niedersächsischen Landtag fand ein Koordinierungstreffen mit Abgeordneten von SPD, Grüne und CDU statt.
24.1.2026
Am 22. Januar fand unser Jahresauftakttreffen im Pfarrheim St. Joseph in Osnabrück statt. Hier ein Bericht und ausgewählte Fotos der Veranstaltung.
20.12.2025 Pressemitteilung der Lüneburger Initiative zu aktuellen Aussagen der Klosterkammer
28.11.25
Der Wirtschaftsausschuss des niedersächsischen Landtags hat den Zeitplan für die Bearbeitung des Entschließungsantrags vorgelegt.
📍 Ende Januar 2026 im Wirtschaftsausschuss
Mündliche Unterrichtung der Landesregierung.
📍 Anfang Februar 2026 im Wirtschaftsausschuss
Mündliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD)
📍 März 2026 im Wirtschaftsausschuss
Anhörung der Bürgerinitiativen und der Klosterkammer
📍 April 2026 im Landtagsplenum
Abschließende Beschlussfassung über den Entschließungsantrag
🏛️ Weiteres Verfahren der Landesregierung
Nach dem Beschluss hat die Landesregierung 6 Monate Zeit, gemeinsam mit der Klosterkammer eine Regelung zu finden.
➡️ Oktober 2026 im Landtagsplenum
Die Landesregierung muss dem Landtag Bericht über das Veranlasste erstatten.
25.11.25
Auszug aus dem Rundblick Niedersachsen zur Reaktion der Klosterkammer auf den Entschließungsantrag:
25.11.25
Etwa 20 Vertretende der niedersächsischen Initiativen verfolgten die Einbringung des Entschließungsantrags
am 20.11.25 in den Landtag. Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen und wird im Wirtschaftsausschuss weiter beraten. Dort findet auch eine Anhörung der Intiativen statt.
Hier eine kurze Zusammenfassung aus unserer Sicht:
Streit um Erbbaurecht und Landeshaushaltsordnung
Ausgangslage: Viele Erbbaurechtsverträge aus den 1950er Jahren laufen aus. Da sich der Pachtzins am Bodenrichtwert orientiert, der sich in Ballungsräumen stark erhöht hat, kommt es zu drastischen Steigerungen der Erbbauzinsen. Das sorgt für Unmut bei Betroffenen und hat Bürgerinitiativen in Lüneburg, Osnabrück und Hannover ausgelöst.
Rolle der Klosterkammer Hannover:
Größter Erbbaurechtgeber mit 17.000 Verträgen.
Als Landesbehörde an die Landeshaushaltsordnung (LHO) gebunden, die vorschreibt, dass Grundstücke nicht unter Wert vergeben werden dürfen.
Vorschläge von SPD und Grünen (Rot-Grün):
Prüfung einer Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur LHO.
Einrichtung eines Gremiums zur „angemessenen Vertragsgestaltung“.
Berechnung des Pachtzinses nach einem Medianwert über zehn Jahre statt aktuellem Bodenrichtwert.
Sonderregelung für angespannte Wohnungsmärkte: Zins von 1,25 % statt bisher 5 %, mit Verzicht auf drei Viertel der Einnahmen.
Ziel: Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die Mittelschicht.
Kritik der CDU:
Einige Vorschläge seien rechtlich fragwürdig oder sogar verfassungswidrig.
Besonders die Abkehr vom aktuellen Bodenrichtwert widerspreche §63 LHO („Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden“).
Das geplante Gremium sei ein „Delegationstrick“ und verfassungswidrig.
CDU stimmt im Ziel (Senkung der Erbbauzinsen) zu, fordert aber andere Wege: etwa eine „sozialpolitische Option“ für die Klosterkammer und neue Bezugsgrößen bei vorzeitigen Vertragsverlängerungen.
Unterstützung: Der Verband der Wohnungswirtschaft unterstützt die rot-grünen Vorschläge, betont aber die Eigenständigkeit der Klosterkammer.
👉 Kernkonflikt: Rot-Grün will die Erbbauzinsen durch neue Regeln sozial abfedern, die CDU sieht darin einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung. Beide Seiten sind sich einig, dass die Zinsen gesenkt werden müssen – streiten aber über den rechtlich zulässigen Weg.
18. 11.25
Verband der Wohnungswirtschaft unterstützt den Entschließungsantrag. Dieser vertritt 180 Wohnungsunternehmen mit rund 400000 Wohnungen.
14.11.25 Entschließungsantrag wird am Donnerstag, 20.11.25 um 11:30 im Landtag beraten.
Den aktuelle Entschließungsantrag finden Sie unter Aktuelles/Entschließungsantrag.
Wer an der Landtagssitzung teilnehmen möchte kann sich unter ifeneona@gmail.com anmelden.
Hierzu auch ein Interview von OS Radio mit unserem Sprecher Martin Busch.
11.11.25
Am 6. November fanden Gespräche von Vertretern unserer Initiative mit der Klosterkammer in Osnabrück, vertreten durch Frau Bock und Herrn Imwalle sowie mit dem Fraktionsgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen Grünen Herrn Volker Bajus statt. Pressemitteilungen hierzu im Pressespiegel.